Verwaltungsgebäude
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Aufgaben des ZRF Saar

Zu den zentralen Aufgaben des ZRF Saar zählt insbesondere die Festlegung von Rettungswachenstandorten und die Anzahl der vorzuhaltenden Fahrzeuge, um einen leistungsfähigen und wirtschaftlichen öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst flächendeckend zu gewährleisten. Außerdem verhandelt der ZRF mit den Krankenkassen die landesweit einheitlichen Preise für die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes und sorgt durch einen finanziellen Ausgleich unterschiedlicher Erlössituationen an verschiedenen Rettungswachen für eine einheitlich ausgeglichene Finanzsituation.

Zu den Aufgaben zählt ebenso Sicherstellung von Ressourcen zur Bewältigung von Schadensereignissen mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten unterhalb der Katastrophenschwelle.

Der ZRF Saar ist nach Maßgabe des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSG) Träger der Integrierten Leitstelle des Saarlandes, womit ihm die Verantwortung für die Errichtung und den Betrieb der Leitstelle, die Bereitstellung und Unterhaltung der funk- und fernmeldetechnischen Infrastruktur für Alarmierung und Kommunikation übertragen wurde.

Dabei kooperiert der ZRF Saar im Bereich des Regionalverbandes mit der Berufsfeuerwehr Saarbrücken, die für das Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken die Aufgaben der Feuerwehralarmierung übernimmt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Um dem Aufgabenträger des Rettungsdienstes im Saarland -dies sind die Landkreise und der Regionalverband über den ZRF Saar- die bedarfsgerechte und flächen­deckende Planung des Rettungsdienstes zu ermöglichen, sind in den jeweiligen Landes­rettungs­dienstgesetzen Planungsparameter definiert.

So werden Vorgaben zur Eintreffzeit (Hilfsfrist) und zum Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau) gemacht.

Im Saarland wird im Saarländischen Rettungsdienstgesetz (SRettG) festgeschrieben, dass die Standortverteilung der Rettungswachen und die Anzahl der pro Rettungswache vorzuhaltenen Fahrzeuge der Notfallrettung so geplant werden soll, dass Notfälle in der Regel innerhalb einer Hilfsfrist von 12 Minuten bedient werden können. Diese Hilfsfrist gilt für alle an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallorte. Diese Vorgabe soll in 95% aller Notfälle eingehalten werden.

Standortplanung

Zu den zentralen Aufgaben des ZRF-Saar zählt die Festlegung von Rettungswachenstandorten und die Anzahl und Zeitspanne der dort jeweils vorzuhaltenden Fahrzeuge. Dabei soll der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst sowohl leistungsfähig und effektiv sein, aber auch wirtschaftlich betrieben werden.

Hierzu werden in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer verschiedene Kennzahlen festgelegt, an denen die Leistungsfähigkeit eines Rettungsdienstes gemessen wird und die in der Planung Orientierungshilfe sind. Insbesondere wird ein Zeitraum festgelegt, in dem in einem Notfall qualifizierte Hilfe vor Ort sein soll.

Im Saarländischen Rettungsdienstgesetz ist festgelegt, dass der Rettungsdienst so organisiert werden soll, dass vom Notruf bis zum Eintreffen qualifizierter Hilfe nicht mehr als 12 Minuten vergehen. Die Vorgabe gilt für alle an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallorte und soll in mindestens 95% der Fälle eingehalten werden.

Diese sogenannte Hilfsfrist stellt also ein entscheidendes Kriterium für die Standortplanung der Notfallrettung auf Landesebene dar. Durch statistische Auswertungen und regelmäßige gutachterliche Überprüfungen werden diese Kennzahlen zeitnah überprüft. Hierbei kann sich sowohl bei der räumlichen Verteilung der Rettungswachen, als auch bei der Anzahl und Vorhaltezeit der jeweiligen Fahrzeugtypen Anpassungsbedarf ergeben.

Derzeit sind die Fahrzeuge an 37 Rettungswachen im Saarland verteilt.

Rettungswachenstandorte

Ressourcenplanung

Ebenso wie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Notfallrettung ist auch eine bedarfsgerechte Vorhaltung von Rettungsmitteln gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Fahrzeuge in welchem Zeitraum am jeweiligen Rettungswachenstandort vorgehalten werden müssen, bedarf deshalb einer ebenso detaillierten Planung.

Wenn zeitgleich mehr Notfälle in einem Versorgungsbereich zu bedienen sind, als Rettungsfahrzeuge am Standort vorgehalten werden, muss ein Fahrzeug aus einem benachbarten Bereich alarmiert werden und benötigt oftmals eine deutlich längere Anfahrtszeit. Übersteigen diese sogenannten Duplizitätsfälle eine definierte Grenze, müssen zusätzliche Fahrzeuge stationiert werden. Da sich andere Kennzahlen, wie Einwohnerzahl oder Gefährdungsbereiche in den Einsatzzahlen niederschlagen, d.h. dass z.B. in städtischen Bereichen oftmals 2 oder mehr Notfälle zeitgleich auftreten, haben diese mittelbar auch Einfluss auf die Anzahl der Fahrzeuge pro Standort. Hierbei werden Tag- und Nachtzeiten ebenso differenziert betrachtet wie das Einsatzaufkommen an Werktagen oder Wochenenden.

Derzeit sind 56 Rettungswagen und 14 Notarztfahrzeuge an den Rettungswachen im Saarland stationiert.

Finanzierung und Tarife

Der ZRF verhandelt für einen bestimmten Tarifzeitraum mit den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern die landesweit einheitlichen Preise für die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes. Er sorgt außerdem durch einen finanziellen Ausgleich unterschiedlicher Erlössituationen an verschiedenen Rettungswachen für eine saarlandweit ausgeglichene Finanzsituation. Basis für die Tarifverhandlungen ist Kostendeckung auf Grundlage der aktuellen Kosten- und Erlössituation unter Berücksichtigung kalkulatorischer Veränderungen für das Folgejahr.

Aktuelle Leistungspreise des Rettungsdienstes

Für den aktuellen Tarifzeitraum bis mindestens 31. März 2025 sind mit den Spitzenverbänden aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen folgende einheitliche Leistungspreise vereinbart:


In der Notfallrettung gelten folgende Preise:

Für den Einsatz des Intensivmobils (ITM) 1.250,00 €
Für den Einsatz eines Rettungswagens (RTW) 626,00 €
Für den Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) 626,00 €

 

Im Krankentransport gelten folgende Preise:
Montag bis Samstag von 6:00 Uhr bis 19:59 Uhr

bis 20 km Gesamtfahrstrecke  100,00 €
von 21 bis 40 km Gesamtfahrstrecke 110,00 €
von 41 bis 60 km Gesamtfahrstrecke 125,00 €

  

An Sonntagen, Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr

KTW-Nacht Tarif  626,00 €

 
Ab dem 61. Kilometer wird zusätzlich zu den Grundpreisen für jeden weiteren gefahrenen Kilometer ein Zuschlag in Höhe von 1,80 € berechnet. Die Kilometerberechnung beginnt mit der Übernahme des Einsatzauftrags und endet an der Rettungswache oder mit Übernahme des nächsten Einsatzauftrags.

An allen Sonn- und Feiertagen wird für Krankentransporte der KTW-Nacht-Tarif berechnet.

Bei der Abrechnung müssen Eigenanteile in Höhe von 10% des Tarifes (mindestens 5,-- € und maximal 10,- €) an die Versicherten berechnet werden, da dieser Teilbetrag von den Krankenkassen nicht übernommen wird.

Was tun im Notfall?

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