Personal
Das Personal im Rettungsdienst gliedert sich grundsätzlich in zwei Gruppen. Einerseits das ärztliche Personal, das als Notarzt oder Leitender Notarzt tätig ist, andererseits das nichtärztliche Rettungsdienstfachpersonal.
Die Qualifikation des Rettungsdienstfachpersonals staffelt sich in folgende Qualifikationsstufen: Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent und Notfallsanitäter. Das neue Berufsbild "Notfallsanitäter" stellt die höchste Ausbildungsstufe dar.
Neben diesen Qualifikationsstufen gibt es noch verschiedene Sonderausbildungen, wie zum Beispiel den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst, die in erster Linie für die höchste Qualifikationsstufe, den Rettungsassistenten und Notfallsanitäter, vorgesehen sind.
Häufig werden die Mitarbeiter im Rettungsdienst auch allgemein als Sanitäter bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um keinen bindenden Begriff, da er auch Katastrophenschutzhelfer mit Sanitätsausbildung bezeichnet.
Notarzt (NA)
Als Notarzt kann eingesetzt werden, wer neben der ärztlichen Ausbildung den Fachkundenachweis Rettungsdienst oder die Zusatzbescheinigung Notfallmedizin vorweisen kann. Die Ausbildung gliedert sich in einen speziellen Notarztkurs, Mindeststundenzahlen in bestimmten klinischen Bereichen (z.B. Intensivstation, Notaufnahme etc.) sowie eine vorgeschriebene Anzahl von lebensrettenden Einsätzen, die von einem erfahrenen Notarzt begleitet werden. Die Notärzte im saarländischen Rettungsdienst absolvieren einen Teil ihrer Aus- und Fortbildung in Form eines hochmodernen Simulatortrainings.
Der Notarzt ist im Einsatz den anderen Rettungsdienstmitarbeitern gegenüber weisungsbefugt und trägt die Hauptverantwortung für den Patienten und den Einsatz. Im Team mit dem Rettungsdienstfachpersonal versorgt er den Patienten. Verschiedene Maßnahmen können hierbei auch vom Notarzt an andere Teammitglieder delegiert werden, um so z.B. mehrere Maßnahmen gleichzeitig ergreifen zu können.
Nicht verwechselt werden darf der Notarzt mit den Ärzten im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, die fälschlicherweise häufig auch als Notärzte bezeichnet werden. In diesem Bereich ist nicht zwingend eine notfallmedizinische Zusatzausbildung sowie entsprechende Erfahrung vorhanden.
Notfallsanitäter
Mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes und der Ausbildungsverordnung wurde im Jahr 2014 der Beruf des Notfallsanitäters eingeführt und löst damit den bisherigen Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst ab.
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert 3 Jahre und trägt der medizinischen Entwicklung im Rettungsdienst Rechnung.
Der Notfallsanitäter soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher und medizinischer Erkenntnisse bei der notfallmedizinischen Versorgung durch den Notarzt mitwirken und unterstützen, teilweise eigenverantwortlich die notfallmedizinische Versorgung durchführen und den Transport des Patienten fachlich begleiten und durchführen.
Rettungsassistent (RA)
Der Rettungsassistent stellte bis 2015 die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst dar.
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten umfasst zwei Jahre und gliedert sich in schulische Anteile an einer Rettungsdienstfachschule sowie praktische Einsätze im Krankenhaus sowie im Rettungsdienst. Rettungsassistenten werden in erster Linie in der Notfallrettung, das heißt auf dem Rettungswagen und dem Notarztfahrzeug eingesetzt. Je nach Krankheitsbild übernehmen sie eigenverantwortlich die umfassende Patientenversorgung oder behandeln den Patienten gemeinsam mit dem Notarzt.
Ab 2015 wurde der Beruf des Notfallsanitäters eingeführt und die Ausbildungszeit auf 3 Jahre verlängert.
Rettungssanitäter
Der Rettungssanitäter wird in der Regel als Fahrer auf dem Rettungswagen oder als Fahrzeugführer auf dem Krankenwagen eingesetzt.
Seine Ausbildung umfasst insgesamt 520 Stunden, die sich in 280h schulische Ausbildung bzw. Prüfung, 80h Praktikum im Krankenhaus sowie 160h Tätigkeit im Rettungsdienst gliedert.
Rettungssanitäter unterstützen die Notfallsanitäter bzw. den Notarzt bei der Patientenversorgung oder betreuen den Patienten im Rahmen eines Krankentransportes. Darüber hinaus können Sie bis zum Eintreffen eines Rettungswagens die erforderlichen Maßnahmen zur Erstversorgung des Patienten ergreifen.
Rettungshelfer (RH)
Der Rettungshelfer ist eine im Saarland nicht staatlich geregelte Ausbildungsstufe unterhalb des Rettungssanitäters. Häufig entsprichen viele Teile der Ausbildunginhalte denen des Rettungssanitäters, jedoch werden die dort vorgesehenen Praktika verkürzt. Der Rettungshelfer kann als Fahrer auf dem Krankenwagen eingesetzt werden.
Rettungshelfer unterstützen das übrige Personal im Rettungsdienst bei der Patientenversorgung. Darüber hinaus können Sie bis zum Eintreffen eines Rettungswagens die erforderlichen Maßnahmen zur Erstversorgung des Patienten ergreifen.
Sanitäter
Häufig werden die Mitarbeiter im Rettungsdienst auch allgemein als "Sanitäter" bezeichnet. In der Regel bezeichnet der Begriff "Sanitäter" aber vor allem ehrenamtliche Mitarbeiter der Hilfsorganisationen, die über eine Sanitätsausbildung verfügen.
Regulär werden Personen, die ausschließlich über eine Sanitätsausbildung verfügen, nicht im Rettungsdienst eingesetzt.